Sozialindex im Startchancen-Programm

Im Kontext des Startchancen-Programms bedeutet „Sozialindex“ eine Kennzahl, um 4000 Startchancen-Schulen in Deutschland auf Grundlage sozialer und wirtschaftlicher Faktoren auszuwählen. Diese Auswahlkriterien umfassen typischerweise Aspekte wie den Anteil der Schülerinnen und Schüler aus sozial benachteiligten Familien, den Migrationshintergrund der Schülerinnen und Schüler, die Arbeitslosenquote im Einzugsgebiet der Schule und weitere sozioökonomische Merkmale.

Das Ziel eines Sozialindexes ist es, Schulen mit besonders herausfordernden Rahmenbedingungen zu identifizieren, um diese gezielt durch das Startchancen-Programm zu unterstützen. Diese Unterstützung kann in verschiedenen Formen erfolgen, zum Beispiel durch zusätzliche finanzielle Mittel, zusätzliche Lehrkräfte, pädagogische Unterstützung oder spezielle Förderprogramme.

Schülerinnen einer Schulklasse beim Unterrichtsgespräch

Einige allgemeine Prinzipien, die bei der Ermittlung eines Sozialindexes berücksichtigt werden sind typischerweise:

  • Anteil der Schüler aus einkommensschwachen Haushalten
  • Migrationshintergrund
  • Bildungsniveau der Eltern
  • Arbeitslosenquote im Einzugsgebiet
  • Sonderpädagogischer Förderbedarf

Sozialindex ist Ländersache

Die genaue Berechnung und die zugrunde liegenden Kriterien des Sozialindexes können je nach Bundesland variieren, da Bildungspolitik in Deutschland Ländersache ist. Manche Bundesländer verfügen bereits über einen Sozialindex, andere müssen diesen noch entwickeln. Denn im Eckpunktepapier wurde als Mindestanforderung zur Auswahl von Schulen die „Benachteiligungsdimensionen Armut und Migration“ festgelegt.

Da Bildung Ländersache ist, wird es also keinen einheitlichen, bundesweiten Sozialindex für die Auswahl der Schulen geben. Im Eckpunktepapier heißt es dazu weiter: „Um der heterogenen Ausgangslage im Bundesgebiet, bspw. hinsichtlich der Datenverfügbarkeit, Rechnung zu tragen, wird bei der Auswahl der einzelnen Schulen auf Landesebene kein einheitlicher Sozialindex für alle Länder zugrunde gelegt. Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgt durch das jeweilige Land anhand geeigneter und transparenter Kriterien.“

Hier finden Sie einen schnellen Überblick zum aktuellen Stand in den Ländern.

Baden-Württemberg

Verwendet einen bestehenden Sozialindex, der bereits in Modellprojekten genutzt wird. Kriterien sind Migrationshintergrund, Anzahl der Bücher im Haushalt, durchschnittliche Kaufkraft pro Einwohner, Anteil der Haushalte ohne Schulbildung. Für weiterführende Schulen wird ein geeigneter Index wird entwickelt.

Bayern

Der Sozialindex wird gerade entwickelt, mit den zwingenden Kriterien Armut und Migration.

Berlin

Langjährige Erfahrung mit einem Sozialindex im Bonus-Programm. Kriterien sind Lernmittelbefreiung, örtliche Lage in Sozialräumen mit niedrigem Entwicklungsindex.

Brandenburg

Ein Sozialindex ist seit Februar 2024 im Einsatz. Kriterien sind SGB-II-Quote nach Schülerwohnortgemeinden, nichtdeutsche Verkehrssprache, sonderpädagogischer Förderbedarf mit der folgenden Gewichtung: 40% SGB-II-Quote, 40% nichtdeutsche Verkehrssprache, 20% sonderpädagogischer Förderbedarf (bei Grundschulen).

Bremen

Hat langjährige Erfahrungen mit einem Schulsozialindex in beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Kriterien sind Belastungsindex, Sprachförderbedarf, Förderquoten Lernen-Sprache-Verhalten, nichtdeutsche Herkunftssprache.

Hamburg

Verwendet einen etablierten Sozialindex. Kriterien sind nichtdeutsche Familiensprache, sonderpädagogischer Förderbedarf, Bildung und Teilhabe Leistungen, allgemeine Hochschulreife, SGB-II-Quote, Hilfen zur Erziehung, Arbeitslosenquote, Wahlbeteiligung.

Hessen

Verwendet bereits einen Sozialindex zur Verteilung von Personalstellen an Schulen aller Schularten. Kriterien sind Arbeitslosenquote, SGB-II-Empfänger, Einfamilienhäuser, zugewanderte Schülerinnen und Schüler.

Mecklenburg-Vorpommern

Der Sozialindex wird zum kommenden Schuljahr eingeführt.

Niedersachsen

Ein schulscharfer Sozialindex wird entwickelt, basierend auf vorhandenen Daten. Mögliche Kriterien sind SGB-II-Quote, Zuzug aus dem Ausland, inklusive Bildung, Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache.

Nordrhein-Westfalen

Verwendet den Sozialindex für Schulen mit den zentralen Kriterien Migration und Armutsgefährdung. Kriterien sind SGB-II-Quote, nichtdeutsche Familiensprache, Zuzug aus dem Ausland, sonderpädagogische Förderschwerpunkte.

Rheinland-Pfalz

Verwendet verschiedene Sozialindizes in unterschiedlichen Programmen. Kriterien sind Migrationshintergrund, Lernmittelfreiheit, mögliche Berücksichtigung von Schwerpunktschulen.

Saarland

Baut auf Erfahrungen mit sozialen Kriterien aus dem Projekt „Schulen stark machen“ auf.

Sachsen

Entwickelt einen wissenschaftlich fundierten Sozialindex. Mögliche Kriterien sind Migrationsanteil, Bürgergeld-Empfänger, Gymnasialquote, Hauptschulquote, Schulabgänger ohne Abschluss.

Sachsen-Anhalt

Die merkmalbasierte Auswahl der Schulen wird noch festgelegt.

Schleswig-Holstein

Verwendet den Perspektivschul-Sozialindex. Kriterien sind Deutsch als Zweitsprache, sonderpädagogischer Förderbedarf, Vera-Ergebnisse, Klassenwiederholungen, Abschlussquoten.

Thüringen

Entwickelt einen Sozialindex mit Kriterien wie Migrationshintergrund, SGB-II-Empfänger, sonderpädagogischer Förderbedarf.

Mehr zum Thema

Die Redaktion TABLE.MEDIA hat im Februar 2024 einen ausführlichen Bundesländer-Überblick zum Sozialindex veröffentlicht und als PDF bereitgestellt.

Die Ruhr-Universität Bochum hat ein kurzes FAQ zur Erarbeitung des Sozialindexes für Schulen in NRW erarbeitet. Der ausführliche Artikel können Sie als PDF herunterladen.